Freitag, 24. Mai 2013

Seehofer spricht Machtwort um neues Tankstellengesetz

Alkoholverbot an “Tanken” wird überarbeitet

Ergänzung vom 20. September / 14:32 Uhr
Seit nun beinahe drei Monaten ist die Neuregelung gegen den Tankstellen-Alkoholverkauf an Fahrradfahrer und Fußgänger gültig und jetzt soll sie vielleicht schon wieder gekippt werden. Ministerpräsident Horst Seehofer sieht bei der derzeitigen Auslegung Handlungsbedarf und will diese demnächst überarbeiten lassen.

Seine Begründung ist zwar nachvollziehbar. Das Sprichwort, das Seehofer im Zusammenhang mit dem Verbot verwendet, mutet jedoch ein wenig seltsam an.

Quelle: WIkipedia / Ralf Roletschek (talk) – Fahrradtechnik auf fahrradmonteur.de

In der kurzen Zeit seit Inkrafttreten der neuen Verfügung, kam es schon zu zahlreichen kuriosen Situationen. So zum Beispiel eine Meldung aus Freising. Dort wollten gegen 23 Uhr zwei Jugendliche an der Tankstelle noch zwei Halbe Bier kaufen.

Als der Verkäufer sich aufgrund des Verbots jedoch weigerte ihnen das Bier zu verkaufen, da sie keine Reisenden seien, verließen sie die Tankstelle ohne zu bezahlen. Im Anschluss daran sei es zu Handgreiflichkeiten gekommen. Solche und andere Vorfälle haben wohl nun auch den Ministerpräsidenten ins Grübeln gebracht.

Gegenüber dem Merkur sagte Seehofer, dass die bestehende Regelung an den bayerischen Grundsatz des „Leben und Leben lassen“ angepasst werden muss. Dabei hält er vor allem die Trennung zwischen Autofahrern und Fußgänger für seltsam.

Wann und ob es jedoch zu einer Neuregelung der Neuregelung kommt, steht derzeit noch in den Sternen.

Ursprünglicher Artikel vom 04. September mit der Überschrift: Alkohol nur für Fahrer

Der Kühlschrank ist leer oder der Bierkasten fürs Gartenfest fehlt. Aber es ist nach 20 Uhr. Was nun? Ob in Tegernsee, Gmund, Wiessee oder Rottach – die Tankstelle um die Ecke hat möglicherweise das gewünschte Produkt.

Nur sollten Sie dann neuerdings nicht mehr zu Fuß oder mit dem Rad aufbrechen. Denn dann kann es passieren, dass man Ihnen jeglichen Verkauf von Speisen oder Getränken verweigert. Mit dem Auto, dem Roller oder dem Motorrad stehen die Chancen dabei besser – doch wie lange?

Bei der OMV in Rottach-Egern

Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Februar 2011 in Sachen Verkauf von Getränken und Lebensmittel an Tankstellen nach 20 Uhr ein Urteil gefällt, das noch weitreichende Folgen haben kann. Betroffen sind die Tankstellenbetrieber selbst und Passanten, die vielleicht noch spontan eine „Feierabend-Halbe“ kaufen wollen. Kontrolliert wurde das Gesetz jedoch nie. Doch seit Juli ist eine Neuregelung für den Verkauf an Kunden von Tankstellen in Kraft getreten. Und die hat es in sich.

Ab sofort ist es Tankstellenbetreibern grundsätzlich untersagt nach 20 Uhr Passanten oder Fahrradfahrern Speisen und Getränke zu verkaufen. Motorrad- und Autofahrer bekommen auch weiterhin etwas für die anstehende Weiterfahrt angeboten.

Der Grund: motorisierte Verkehrsteilnehmer gelten als Reisende und diesen darf auch weiterhin ein Snack für zwischendurch nicht versagt werden. Allerdings nur noch in „kleineren Mengen“. Soll heißen, pro Reisenden darf ein Tankstellenlanden beispielsweise nur noch vier halbe Bier oder zwei Liter Cola verkaufen. Die Kontrolle, ob ein Kunde mit dem PKW vorgefahren ist oder doch zu Fuß gekommen ist, obliegt den Mitarbeitern der Tankstellen.

“Wir gehen das Risiko ein”

Rund um den Tegernsee löst das bisweilen gespaltene Reaktionen aus: „Dann müssen wir die Tankstelle in Zukunft ab 20 Uhr schließen“, teilt man uns bei der Agip in Tegernsee-Süd mit: „Alleine vom Spritverkauf, bei dem wir unter einem Cent pro Liter verdienen, können wir nicht einmal unsere Beleuchtung bezahlen, geschweige denn die Mitarbeiter.“

Auf der anderen Seite soll die Neuregelung vor allem eines unterbinden. Den Verkauf von Alkohol an junge Erwachsene, die für die spontane Party im Freien noch das ein oder andere Getränk benötigen. „Sie können sich vorstellen, dass sich die Jugendlichen dementsprechend aufführen, wenn man Ihnen an der Kasse sagt, dass man nach 20 Uhr nichts mehr an Passanten verkaufen darf“, weiß eine Tankstellenmitarbeiterin bei der OMV in Rottach-Egern.

Von der Betrieberfirma sei von kurzem ein Fax eingegangen, in dem nochmals auf die möglichen Folgen bei einem Verstoß gegen die neuen Regeln hingewiesen wird. Bußgelder von 500 Euro bei erstmaligem Vergehen drohen. „Und ich weiß doch auch nicht, ob gerade ein Kontrolleur vom Gewerbeamt aus Miesbach bei mir im Laden steht“, so die Verkäuferin.

Bei der Agip in Tegernsee will man trotz drohender Kontrollen, weiterhin jeglichen Speis und Trank des Shops anbieten. „Wir haben seit einiger Zeit eine große Gaststättenkonzession“, gibt man uns zu verstehen. Hier sei die Gesetzeslage derzeit noch nicht endgültig klar. In manchen Bundesländern würde dies für sämtlichen Verkauf an Reisende als auch an Passanten reichen. Woanders sei man allerdings auch schon abgemahnt worden.

Wir gehen das Risiko ein, einen auf den Deckel zu bekommen. Denn nicht mal einen Schokoriegel oder eine Butterbreze oder dergleichen an die Kundschaft verkaufen zu dürfen, ist einfach absurd.

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  • Demokratie Jetzt!

    Da kannst in dem Land nur noch den Kopf schütteln. Vielleicht überlegen die, die das Urteil gefällt haben, dass die meisten Tankstellenpächter vom Benzin nicht mehr leben können. Dann können Sie die Tanke ab 8 Uhr zusperren und ein paar Leute verlieren ihren Job. Es ist doch ein Wahnsinn hierzulande, oder.

  • Thomas

    Was ist eigentlich Absurder? Das man in Tankstellen mittlerweile mehr Supermarkt-Sortiment vorfindet als Zubehör fürs Auto, oder das die die Nutzung dieser Läden für “Reisende” reglementiert wird.

    • Demokratie Jetzt!

      Die Frage erledigt sich damit, dass der Sprit immer teuerer wird und die Marge der Pächter immer gleich bleibt. Ausserdem wird das ganze von den Konzernen vorgeschrieben. Ausser man ist Besitzer.

  • Vidur

    Ich frage mich wohin das noch führen soll. Die Konzerne werden immer geiziger und wollen immer noch mehr…mit allen Mitteln. Als würden die Supermärkte und vor allem Discounter nicht schon genug Reibach machen.
    Wobei ich sagen muss, dass ich persönlich keinen Bedarf habe, nach 20 Uhr einzukaufen. Außer ich bin tatsächlich mit dem Auto unterwegs. Aber wenn die Tankstellen das gerne tun und da auch genügend Umsatz machen ist ja nichts dagegen einzuwenden.

  • veritas

    Habe ich das richtig verstanden, dass das nicht nur Alkohol sondern auch bspw. Mineralwasser betrifft?
    D.h. wenn ich z.B., Spazieren bin dürfte mir die Tankstelle nach 20 Uhr kein Wasser und keinen Schokoriegel verkaufen?

    Wo leben wir eigentlich?

    • Thomas

      In dem Land in dem keine Revolutionen und Aufstände stattfinden weil das Betreten des Rasen verboten ist. Andernorts in Europa hätte so eine Regel nur ein sarkastisches Lachen zur Antwort, bei uns ist man schon Rebell wenn man es vorerst mal “riskiert” dagegen zu verstoßen.

    • Sepp Huber

      “Wo leben wir eigentlich?”

      In einem Land, in dem es ein Ladenschlussgesetz gibt. Und wenn es ganz offensichtlich nicht ums Tanken geht, sondern um eine Umgehung dieses Gesetzes, ist die vorgenommene Einschränkung nur folgerichtig, logisch durchdacht.

      Diejenigen, die sich jetzt hier so aufregen, müssten sich also konsequenterweise für eine Abschaffung, bzw. Aufweichung des Ladenschlussgesetzes einsetzen. Und wenn eine Tankstelle von ihrem eigentlich Geschäft (Benzin verkaufen) nach 20:00 Uhr ihre Unkosten nicht decken kann, dann muss sie eben zusperren und einen Tankautomaten aufstellen.

      Bitte nicht falsch verstehen: Ich habe keine Meinung zu der absurden Situation geäußert. Ich finde es aber nur konsequent, dass versucht wird, einem geltendes Gesetz, das offensichtlich gezielt unterlaufen wurde, wieder zur Geltung zu verhelfen. Zumindest so lange, bis ein anderes Gesetz das bestehende ablöst.

      • http://steifhan@gmx.de Steffi vom Nordufer

        Wie wohltuend, dass es auch einen gibt, der das Ganze objektiv betrachtet. Danke :-)

        • LAMA

          Objektiv betrachtet heißt das Folgendes:

          Tankstellenbesitzer, die mit dem Verkauf von Benzin/Diesel nicht mehr ertragreich genug sind und die motorisierte Gruppierung nach 20:00 Uhr nicht mehr darauf erpicht ist, Snacks und ggf. Bier zu holen, müssen ihre Läden zusperren.

          Der Vorschlag, einen Automaten aufzustellen, ist kostengebunden. Würde heißen eine weitere Ausgabe für einen Betrieb, der bis zum Halse im Wasser steht und versucht schlichtweg zu überleben.

          Die Gaststättenkonzession können wir hier leider nicht genau einsehen, bzw. wie oben geschrieben ist sie wohl auch noch nicht gänzlich eruiert worden, aber in das Konsumrecht einzugreifen für Majoritäts-Aufgaben ist schlichtweg hirnrissig.

          Die Feierei von Jugendlichen wird sich unter dem Wandel dieser Gesetzeslage keinesfalls ändern – jetzt fährt halt einer der Kumpels mit dem Auto vor und holt das Bierchen für die Partymeute. Es ist nur die Abänderung des Besorgungs-Schemas verändert worden, nicht der eigentliche Hintergrund.

          Objektiv gibt es also nur Nachteile für die Ladenbesitzer ;)

  • Sander

    Tja, eigentlich verstehe ich uberhaupt nicht das mann Bier oder Schnapps verkaufen darf am Tankstelle… Wegen den Verkehrsicherheit… Wie mann Mineralwasser, sonstige Getranke, or eben Chokolade darin beziehen kann ist unverstandlich… Die braucht mann doch fuer Energie um weiter fahren zu konnen… (Verzeih mein Deutsch, Ich bin Hollander)… :)

    MFG,

    Sander

  • hp

    Gesetz hin oder her…ich finde es schon traurig genug, dass in einem Urlaubsgebiet wie das Tegernseer Tal, keine Tankstelle über Nacht geöffnet ist. Nach 22 bzw. 23.00 Uhr muß man nach Holzkirchen oder Irschenberg ausweichen oder das Auto stehen lassen. Wenn jetzt noch überlegt wird ab 20.00 Uhr zu schließen, werden auch die Taxen den Betrieb ca. 24.00 Uhr einstellen müssen.

    • http://www.hetsteenenhuis.com Sander

      Tja, hast Du recht HP… Tegernsee ist mein Favorit, mochte gerne mein Auto stehen lassen und das Leben am See geniessen… Aber fuer den Liebhaber ist “Lago di Bonzo” auch ein Tor nach Ostereich… Zum Gluck kann man mit ein bischen PKW auch voraus sehen wo mann Tanken muss und kann… Uber den Alkohol verkauf… Mann kann besser schon in Rottach sich im Cactus oder ahnliches platzieren… und das Leben geniessen…

  • http://www.hetsteenenhuis.com Sander

    Entschuldige, aber Alkohol und Fahren passt ja nicht zusammen… Beide sind da zum geniessen, nicht zu kombinieren!

  • durschty

    WANN HÖRT DIESE SCHRECKLICHE BEVORMUNDUNG ENDLICH MAL AUF?

    • Gmund

      Ganz genau dieser Meinung bin ich auch!
      Fehlt ja nur noch, dass mir einer vorschreibt wann ich den Fernseher daheim ausschalte und der Strom einfach automatisch abgestellt wird.
      Unglaublich ….

  • anwohner

    mal ehrlich, was bringt das? a) kaufen sich die jugendlichen, wenn noch etwas hirn da ist, den alkohol eben vor 20:00, wenn sie nicht sowieso schon so schlau waren, den im discounter usw. zu kaufen, wo er fast die hälfte billiger ist, und b) wenn sie wirklich noch etwas brauchen nach 20:00, dann fährt eben der freund/schwester usw. mit führerschein mit dem auto (geht auch roller?) vor…
    oder eben gewitzter: man wartet, bis ein auto zum tanken kommt, und gibt dann vor, dazu zu gehören, dann wird einem sicher kein alkohol mehr verweigert.
    politker machen immer realitätsfernere gesetzte….wenn man denkt, es geht nicht mehr schlimmer, dann….

  • LAMA

    Hallo liebe Tegernseer Stimme,

    allein schon der Titel hat mich zum Schmunzeln gebracht.
    Man hat mir also grad den Ball in die Hände gespielt, ich glaub – ich mach mal weiter.

    - Alkoholverbot in der Schwaighofanlage.
    - Alkoholverbot für Fußgänger und Fahrradfahrer an der Tankstelle.
    - Alkoholverbot für Clubgänger im Zeitraum von 23:47 Uhr bis 01:13 Uhr.

    Also mal ehrlich. In einer Welt, in der wir zwar genügend Probleme, aber genauso viele Lösungen dafür haben, ist es doch irrsinnig, den Menschen in solch eine Zwangsjacke zu stecken.

    Es entzieht sich meiner, wieso dem Menschen hier so eine Schlinge gezogen wird.
    Zum Einen ist es natürlich schon altruistisch bzw. heldenhaft gedacht, dass man die Jugendlichen davon abhalten möchte, im Freien Parties zu veranstalten – aber es gibt die Polizei, die sowas im gegebenen Fall unterbindet.

    Der Alkoholkonsum ist jedem frei gestellt und jeder hat selbstverantwortlich damit umzugehen – geht er zu weit, wird er dafür ggf. geahndet, aber die Tankstellen unter dieses Verkaufsverbot zu stellen ist doch purer Schwachsinn.

    Am Besten schieb ich dann demnächst mein Auto in die Tanke, weil mir der “Sprit” ausgegangen ist, ich aber schon zu besoffen bin, um noch fahren zu können. – Also bitte.

    Wenn Jugendliche oder Erwachsene nicht mehr das Recht auf Freiheit im Konsumsektor haben, dann können wir eh bald alle Läden dicht machen.

    Als zivilisiertes Land mit Demokratie sollte es uns doch möglich sein, dieses Urteil zu stürzen. Ach stimmt – dazu haben die meisten Deutschen nicht das genügende Selbstbewusstsein.

    Wir leben unter der Repression der Wirtschaft und Politik, schlucken Alles was wir zugeschustert bekommen und beschweren uns dann ganztägig über unsere first-world-problems.

    Getreu dem Motto “Autokratus befiehlt, Demokratus marschiert”.

    Und bevor ich hier anmaßend böse Vergleiche zu älteren Geschichtsabschnitten los werde, mach ich hier halt und lass dem Thema weitestgehend seine Eigendynamik.

    Mit freundlichem (aber über das Urteil verärgertem) Gruß,

    Korbinian O.

    • Van

      Hallo Lama,

      ich habe mir jetzt eine viertel Std die Kommentare durchgelesen und deins war das einzige was mich wirklich zum nachdenken gebracht hat!!!

      Ich gebe dir vollkommen recht so wie du dich ausdrückst, in jedem Buchstabe, jedem Wort jedem Satz….

  • Waldmann

    Nüchtern betrachtet ist es schon so, dass hier einfach versucht werden soll ein Gesetz in die Tat umzusetzen. Nur ist dieses Gesetz als solches einfach ein Krampf: Wenn ich mit dem Auto komme, kriege ich Alkohol, weil das ja Reiseproviant ist (für den Fahrer? Also zumindest wenn einer allein mit dem PKW kommt ist er ja sogar offensichtlich nur für ihn “ein Snack für Zwischendurch” auf der Weiterfahrt..), zu Fuß nicht? Umgekehrt würde es mir da noch eher einleuchten.

    Außerdem kann ich ja auch dann Reiseproviant brauchen, wenn ich per pedes auf dem Weg zum Zug oder Bus an einer Tanke vorbeikomme. Und wenn es darum geht, jugendliche Besäufnisse einzudämmen, ja, dann muss man halt eher über ein generelles Alkverkaufsverbot ab einer gewissen Uhrzeit nachdenken als über eine solche Unterscheidung.

    Wobei ich da auch der Meinung bin, dass die betreffenden Kiddies sich das Zeug dann halt vorher im Supermarkt kaufen, wo es eh billiger ist. Und überhaupt nervt es mich grundsätzlich wenn Freiheiten für alle beschnitten werden, weil ein paar mit diesen Freiheiten anscheinend nicht so recht umgehen können.

  • Andreas Obermüller

    Ist es nicht so, daß Seehofer für dieses Gesetz zumindest mitverantwortlich ist?
    Weiß denn seine linke Gehirnhälfte nicht, was die rechte tut?

    Und sich dann publikumswirksam in Szene zu setzen.

    Das erinnert fatal an das Kasperltheater der CSU zum Rauchverbot.

    Wobei mir natürlich klar ist, daß Seehofer schon seit vielen Jahren dank seines kostenlosen Dienstwagens mit Fahrer keine Tankstelle mehr betreten hat.

  • Sportler

    Es sind schon erstaunlich, wie viele sich im Tal sofort total echauffieren, wenn es auch nur ansatzweise um weniger Alkohol geht. Dass Herr Seehofer da an vordester Front dabei ist, ist eh klar. Mit wie viel Mass Bier kann man gleich wieder prima Auto fahren ? Und die Radler sind nachts anscheinend sowieso alle besoffen. Speziell nach dem Waldfest. Habt Ihr eigentlich keine anderen Hobbies ?

    • zack

      hier geht es ja nicht direkt um den alkohol, sondern darum, dass ständig irgendwelche verbote erlassen werden, die irgendwie einschränken! Die regelung betrifft, soweit ich das verstehe, ja auch den verkauf von “normalen” getränken und lebensmitteln. Die pächter dürften bei solchen regularien wohl auch nicht mehr umsatz machen, ergo früher schließen.
      Und ob man sich an einem waldfest “die kante” gibt oder nicht, sollte doch jedem selbst überlassen sein.

      p.s. das mit dem autofahren war übrigens ein anderer.

      • Sportler

        Stimmt ! Das war ja der Herr Beckstein. Ich dachte bei meinem Beispiel eigentlich mehr an einen Waldfestbesucher, der einem nachts besoffen mit dem Radl vors Auto fahren und dabei zu Tode kommen kann. Dann ist auch der Autofahrer dran. Letztens hat hier noch einer, der gegen die Sperrstunde auf Waldfesten war, ganz stolz verkündet, dass er nach dem Besuch des Schnappszelts “natürlich” mit dem Radl heimfährt.

    • Thomas

      Es geht um den krassen Gegensatz, nachts um 11 Uhr mit dem Auto ein paar Bier holen ist erlaubt, zu Fuß eine Tüte Milch verboten. Das hat weder mit Realität noch Gleichbehandlung zu tun.

      Im Grunde gibt es nur zwei Konsequenzen:
      A) Die Tanke als Supermarkt muss abgeschafft werden, und sichergestellt das die Pächter nicht von Erdöl-Konzernen angezockt werden, und damit auch wirklich leben können.

      B) Es gilt die Gleichbehandlung, und jeder darf Einkaufen was er will.

      • Andreas

        Nunja, A wäre unfair gegenüber den tatsächlichen KFZ-Reisenden, die unterwegs mal nen Snack oder was zu trinken oder sonstiges benötigt.
        B hatten wir ja bis vor kurzem. Die Frage ist nur, warum man hier etwas ändern will?

        Mir ist das ganze Thema eh neu und unverständlich. War heut auf dem Heimweg noch bei ner Tanke, 2 Bierchen mitnehmen. Der Verkäufer fragte mich dann, ob ich mit dem Auto unterwegs sei. Ich stuzte etwas und meinte ‘Ja, warum?’ Er sagte dann: ‘weil sonst dürfte ich Ihnen ab 20:00 nichts mehr verkaufen, daher die doofe Frage’. ‘Ok’, meinte ich und folgende Gedanken gingen mir durch den Kopf:
        - Hä? warum das denn? Ich mein, dass ich kein Jugendlicher bin, hat er ja so gesehen. Warum also die Frage nach dem Auto? Weil das hätte ich mir ja noch vorstellen können, dass Jugendliche ab 20:00 keinen Alk mehr an der Tanke kaufen dürfen. Aber das dürfen Sie doch so auch nicht? War da nicht was mit, kein Alkoholverkauf an Jugendliche, oder täusche ich mich da?
        - der zweite Gedanke war dann die Überlegung, dass Fußgänger bzw. Nicht-Autofahrer beispielsweise dann ab 20:00 nichts mehr kaufen dürfen. Aber warum das denn in aller Welt? Wo ist das Problem wenn ein Fußgänger mit 2 Flaschen Bier nach Hause geht?

        Absolut unverständlich das Ganze.
        Einzig und allein Argument A meines Vorredners hielte ich für sinnvoll, wenn man hier was ändern will. Gleichzeitig sollte man übrigens dann das Ladenschlussgesetz aufheben.