Aussage gegen Aussage

Jäger ohne Jagdschein, ein Straftatbestand, sagen Polizisten. Dennoch stellten Ermittler den Fall im September 2013 ein. Ein Jahr später wurden im gleichen Jagdrevier bei einer Drückjagd drei Rotwild-Muttertiere erlegt. Hier ermittelt die Staatsanwaltschaft München II noch. Aber in Jägerkreisen wird befürchtet, dass auch diese Nachforschungen im Sande verlaufen. Für beide Fälle ist die Polizei in Miesbach zuständig.

Ist ein Jäger ohne Jagdschein straflos davon gekommen?
Ist ein Jäger ohne Jagdschein straflos davongekommen?

Jäger aus dem Tal machten die Tegernseer Stimme auf einen weiteren Vorfall aufmerksam, der sich am 15. Januar 2012 unweit der Gindelalm im Forstbetrieb Schliersee ereignet haben soll. Die Rede ist davon, dass Karl Moser (Name von der Redaktion geändert) ohne gültige Berechtigung an einer Drückjagd teilgenommen habe. Ein Jäger gegenüber der Tegernseer Stimme: „Der Beamte (Moser) hat ohne Jagdschein gejagt und ein Schmalstück geschossen.“

Verantwortliche Jäger im Landkreis seien sogar auf Veranstaltungen in Österreich auf den Fall angesprochen worden. Kenntnis von diesen Jagden ohne Jagdschein hat auch die Untere Jagdbehörde des Landkreises. Christian Pölt auf Anfrage:

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Bei einer Kontrolle unseres Datenbestands wurde festgestellt, dass ein Jäger seinen Jagdschein nach Ablauf von circa acht Monaten nicht neu beantragt hat. Aufgrund dessen waren wir gezwungen, den Vorgang umgehend am 4. Juni 2012 der zuständigen Staatsanwaltschaft München II zu melden. Die Entscheidung, den Fall einzustellen, traf die Staatsanwaltschaft nach Ermittlungen der Polizei.

Ein Jagdleiter vom Tegernsee erklärt wiederum: „Man hat bei dieser Gesellschaftsjagd offenbar nicht einmal kontrolliert, wer einen erforderlichen Jagdschein hat.“ Dies sei eine grobe Pflichtverletzung, die aber folgenlos blieb. Denn die Staatsanwaltschaft München II stellte den Fall am 5. September 2013 ein, „da dem Beschuldigten aufgrund der durchgeführten Ermittlungen nicht nachzuweisen war, dass dieser unerlaubt eine Schusswaffe mit sich führte bzw. diese gebrauchte“, erwidert Pressesprecher Ken Heidenreich auf die Vorwürfe aus Jägerkreisen.

„Nach den Angaben eines Zeugen wurde für ein erlegtes Reh versehentlich der Beschuldigte als Verantwortlicher eingetragen“, so Heidenreich weiter, „hierbei habe es sich aber um einen Irrtum gehandelt, da nicht der Beschuldigte, sondern der Zeuge selbst das Reh erlegt hatte. Weitere Zeugen konnten nicht bestätigen, dass der Beschuldigte eine Waffe mit sich geführt hat.“ Aus Jägerkreisen verlautet dagegen, dass „Moser“ einen „Strafbefehl über 45 Tagessätze“ erhalten haben soll, „der aber kurz danach aufgehoben wurde“.

Die einzige Konsequenz aus diesem Vorfall: „Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Gewerbe hat sich dazu entschlossen“, so Pölt vom Landratsamt, „Jäger, deren Jagdschein abläuft, schriftlich darüber zu informieren.“

Acht Monate ohne Jagdschein

Eine Fachanwältin für Jagd- und Waffenrecht kann diese laxe Haltung der Ermittler nicht verstehen. Für Barbara Frank ist unerlaubtes Führen von Waffen und Munition ein strafrechtliches Vergehen. „Die Staatsanwaltschaft hätte da durchaus was machen müssen“, urteilt Frank.

Ohne Jagdschein existiere auch keine gültige Jagdhaftpflichtversicherung. Hätte der Jäger bei einer Drückjagd jemanden angeschossen, wäre ihn das teuer zu stehen gekommen, „er hätte alles aus eigener Tasche zahlen müssen. Ein Jäger ohne Schein ist im Sinne des Bundesjagdgesetzes nicht mehr zuverlässig. So jemandem könnte man den Jagdschein auch endgültig entziehen.“ Laut Christian Pölt vom Landratsamt ist dies aber nicht geschehen: „Der betroffene Jäger wurde von uns nach Bekanntwerden des Versäumnisses umgehend aufgefordert, seinen Jagdschein zu lösen, was dieser auch tat.“

Wolfgang Dicke, ehemaliger Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und Waffenexperte, kann dieses Vorgehen nicht nachvollziehen: „Wer ohne gültigen Jahresjagdschein jagt, führt die Waffe ohne Berechtigung – und das ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz, der einen Straftatbestand darstellt.“

Kein Kavaliersdelikt

Gelten im Landkreis womöglich andere Gesetze, weil viele Waidmänner eine zu große Nähe der Ermittler zur Jagd sehen? Manchem Jäger gebe die Parallelität der Fälle, die bei der Polizei in Miesbach angesiedelt sind, beziehungsweise waren, schon zu denken, wie es immer deutlicher formuliert wird. Sie wollen nicht ausschließen, dass auch in der jüngsten Causa von Jagdvergehen die Ermittler beide Augen zudrücken könnten.

Der Abschuss eines Muttertieres gilt als besonderer Jagdfrevel.
Der Abschuss eines Muttertieres gilt als besonderer Jagdfrevel.

Schließlich sollen zwei höhere Beamte bei der Drückjagd am 14. November 2014 zwei führende Tiere widerrechtlich erlegt haben. Ein weiterer Schütze soll inzwischen den Abschuss eines dritten Muttertieres gestanden haben. Gegen die beiden Beschuldigten werde noch wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Bundesjagdgesetz ermittelt, erklärte Sprecher Ken Heidenreich für die Staatsanwaltschaft vor gut einer Woche.

Nach Informationen der Tegernseer Stimme soll es sich bei den Beschuldigten um einen Ministerial- und einen Polizeibeamten handeln. Bestätigen wollten dies die Ermittler nicht. Dafür macht eine andere Schmähung die Runde: wieder ein typischer Fall von Miesbacher Filz, sollte auch dieser Fall eingestellt werden.

Denn für den Sündenfall, das Erlegen von Muttertieren, sehe das Bundesjagdgesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor oder eine entsprechende Geldstrafe. Daran komme auch keine Justiz vorbei, ist von Strafrechtlern zu hören. Für die Jagd- und Waffenexpertin Barbara Frank ist auch dieser Fall klar: „Die Leute haben überhaupt keine moralische Verpflichtung mehr. Sie schießen auf alles, was sich bewegt.“

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