Außen- oder Innenbereich?

Auf Raten des Landratsamts darf in St. Quirin in Gmund nun im Außenbereich gebaut werden. Doch Landrat Wolfgang Rzehak wehrt sich gegen Vorwürfe: Er spricht von Recht und Gesetz.

Hier wird schon bald eine Blockhütte entstehen.
Hier wird wohl schon bald eine Blockhütte entstehen.

Gemeinderat Alfons Wagner (CSU) bleibt dabei, auch wenn er bei der letzten Bauausschusssitzung überstimmt wurde: „Ich kann nicht verstehen, dass das Landratsamt zuerst sagt, das ist im Außenbereich und der Gemeinderat ist dagegen. Und nun geht es doch.“

Streitpunkt ist die Errichtung einer knapp zehn mal sieben Meter großen Blockhütte in Uferlage in St. Quirin. Ein altes Bootshaus ist bereits auf dem Grundstück vorhanden, an dem der Grumbach in den Tegernsee fließt. Früher befand sich hier auch eine Anlegestelle der Seenschifffahrt.

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Änderung der Satzung ermöglicht Bauvorhaben

Streng genommen liegt dieses Grundstück im Außenbereich. Deshalb beschied die Gemeinde das Bauvorhaben zunächst abschlägig, eine Bebauung sei nicht möglich. Noch heute ist auch das Landratsamt dieser Meinung, wie Pressesprecherin Gabriele Dorby auf Nachfrage mitteilt:

Alle Grundstücke westlich der B 307 liegen im Außenbereich. Das wurde seitens des Landratsamtes auch nie anders bewertet. Das Bauvorhaben ist nicht privilegiert und daher nicht zulässig. Die Errichtung der Blockhütte wäre nur möglich, wenn die Gemeinde eine Außenbereichssatzung erlassen würde.

Dies geschieht nun, nachdem beim Ortstermin der Vertreter des Landratsamts offenbar anmerkte, dass die Antragstellerin vor Gericht obsiegen könnte, weil links und rechts des Grundstücks schon eine Bebauung vorhanden sei. Deshalb der Sinneswandel. Nun wird das Grundstück mit einer Einbeziehungssatzung dem Innenbereich der Gemeinde zugeschlagen.

Der Beschluss, so zu verfahren, wurde in der letzten Bauausschusssitzung gefasst. „Die Möglichkeit für das Landratsamt, das Bauvorhaben letztlich zu genehmigen, liegt in dieser Einbeziehungssatzung“, bedauert Gemeinderat Wagner heute. „Leider Gottes bin ich dann im Bauausschuss überstimmt worden.“

Zum Beispiel von Vize-Bürgermeister Georg Rabl (FWG), der dagegenhielt, dass das Grundstück eine klassische Baulücke sei, weil links und rechts davon schon Häuser stünden. Alfons Wagners Befürchtung ist, dass aus dem Blockhaus irgendwann ein richtiges Wohnhaus werden könnte.

Schutzgemeinschaft beklagt Wankelmut des Landrats

Diesen Verdacht hegt auch die Schutzgemeinschaft. Für deren Vorsitzende Angela Brogsitter-Finck liegt die Fläche am See im Außenbereich. Deshalb sei diese Bestandteil des „Landschaftsschutzgebiets Tegernsee und Umgebung“. Hier sei eine Bebauung nur nach Veränderungs-Verordnung durch den Kreistag möglich.

„Offenbar wird ein deutliches Nein einer Gemeinde vom Bauwerber nicht mehr hingenommen“, beklagt nun öffentlich Brogsitter-Finck, „man wendet sich an die nächste Instanz und ist sich sicher, so irgendwann doch zum Ziel zu gelangen. Diese Vorgehensweise sollte zum Schutz unserer wertvollen Seelandschaft gerade vom Landratsamt nicht noch unterstützt werden, sondern es sollte deutlich ein Riegel vorgeschoben werden.“

Rzehak: „Wir achten Gesetze.“

So angesprochen reagierte Landrat Wolfgang Rzehak in einer Pressemitteilung. Bei der aktuellen Berichterstattung über Bauvorhaben im Tegernseer Tal entstehe der Eindruck, das Landratsamt habe teilweise gegen den Willen der betroffenen Kommune Baugenehmigungen erteilt. Dies sei nicht der Fall. „Baurecht ist kein Bauermessen“, betont Rzehak.

Das Bauamt sei immer im Dialog mit Bauwerbern und Gemeinden, um die bestmögliche Lösung zu finden. „Wir halten uns allerdings an Recht und Gesetz und werden keinesfalls rechtswidrig handeln“, so der grüne Landrat. Die Rechtslage sei hier eindeutig: Wenn ein Bauvorhaben innerhalb eines zusammenhängend bebauten Ortsteils liege und es sich in die Umgebungsbebauung einfüge, so hat der Bauwerber einen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung, „egal, ob uns das persönlich gefällt oder nicht“, wie der Baujurist des Landratsamts, Martin Pemler, unterstreicht.

Christine Lang vom Gmunder Bauamt erklärt: „Der Entwurf für eine Einbeziehungssatzung wird derzeit erstellt und wird öffentlich ausgelegt.“ Hier können Bürger noch Einspruch gegen des Vorhaben erheben. Bleibt also fraglich, ob diese neue Satzung dann auch letztlich so kommt. Denn die SGT denkt bereits laut über einen neuen Trauerzug zur Bauwut im Tal nach: „Es ist wieder Zeit für einen Protestmarsch.“

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