Freitag, 24. Mai 2013

Kreuther Gemeinderat stellt Alpenpark farbliche Ausnahmeregelung in Aussicht

Vor gerade einmal einem Monat hat Kreuth die neue Ortsgestaltungssatzung beschlossen. Darin geregelt ist unter anderem, dass die Außenfarbe von HĂ€usern entweder weiß oder gelb sein soll.

Die Klinik im Alpenpark im Ortsteil Ringsee plant die Fassade in einem gedecktem weiß zu streichen, das eher grau wirkt. DarĂŒber hinaus sollen Kupferlamellen im Eingangsbereich angebracht werden. Beiden formlosen AntrĂ€gen stimme das Gremium grundsĂ€tzlich zu, wenngleich mit EinschrĂ€nkungen.

Lamelen und das gedeckte grau-weiß als Muster am GebĂ€ude der Klinik

Die GemeinderĂ€te hatten sich vor Ort einen Eindruck verschafft und konnten sowohl die Farbe als auch ein Muster der geplanten Außenanbringung begutachten. Die RĂ€te einigten sich anschließend in der Sitzung darauf, dass die Lamellen neun Zentimeter breit sein sollen. Im Antrags waren noch fĂŒnf vorgesehen.

Der Abstand dazwischen soll mindestens drei Zentimeter betragen. Ganz nach dem Motto: Gekauft wie gesehen. Das Muster ĂŒberzeugt.

Bei der Farbgebung war sich das Gremium anschließend uneins. BĂŒrgermeister Josef Bierschneider verwies darauf, dass es sich hier nicht um ein privates Wohnhaus, sondern um ein FunktionsgebĂ€ude handle und es dem Gemeinderat durchaus gestattet ist, Ausnahmen die Ortsgestaltungssatzung betreffend zu erteilen.

In der Sitzung mit anwesend war ein Anwohner des Defreggerwegs, der zu bedenken gab, dass der ebenfalls geplante Anbau fĂŒr die Lieferanten zu Problemen bei der Befahrbarkeit der Straße fĂŒhren kann. Dieser Einwand wurde mit in den Beschluss aufgenommen.

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  • Rainer

    Seit wann ist die Klinik im Alpenpark eine Seniorenresidenz? Ich dachte, es sei die Klinik eines privaten TrÀgers.

    • Tegernseer Stimme

      Hallo Rainer,
      danke fĂŒr den Hinweis. Wir haben den Fehler im Text geĂ€ndert.