“Altlasten” am Osterberg

Wie berichtet, will Gmund die Bebauung am Osterberg vorantreiben. Dafür werden auch Flächen im Landschaftsschutzgebiet gebraucht. Kreistag und Landratsamt stellten sich vor Monaten quer, weil sie einen Beschluss von 1990 nicht kannten. Heute kamen im Kreistag alle “Altlasten” auf den Tisch. Fazit: Georg von Preysing darf sogar großzügiger planen.

Hier zu sehen die Baufläche rechts des bestehenden Hauses.
Hier zu sehen die Baufläche rechts des bestehenden Hauses.

Was am 15. Juli im Kreistag noch an Majestätsbeleidigung grenzte – die Mehrheit hatte Preysings Bauplänen südlich des Osterbergs eine Absage erteilt – ging heute nach deutlicher Aussprache ohne Abstimmung über die Bühne: „Die naturschutzrechtliche Befreiungslage für eine Bebauung am Osterberg“ – links und rechts eines bereits bestehenden Hauses.

Da es sich um eine Befreiung von den Bestimmungen des Landschaftsschutzes handle, müsse nur das Landratsamt entscheiden und nicht der Kreistag. Thomas Eichacker vom Landratsamt verwies auf die Rechtslage der Regierung von Oberbayern aus dem Jahr 1990. Schon damals hatte sie für die Genehmigung des damaligen Flächennutzungsplans eine Befreiung von der Landschaftsschutzverordnung verbindlich in Aussicht gestellt.

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Allerdings mit der Einschränkung, dass die „Belange von Naturschutz und Landschaftspflege“ auf der 1,6 Hektar großen landwirtschaftlich genutzten Fläche gewahrt bleiben. Denn am Osterberg, so Eichacker, „ist insbesondere der Schutzzweck der Vielfalt, Eigenheit und Schönheit der Landschaft relevant, der sich mit dem Blick von der Osterbergstraße in die Landschaft realisiert“. Eine „komplette Bebauung“ würde diese Einzigartigkeit vereiteln. Der Blick nach Westen müsse unbedingt erhalten bleiben.

Fünf Baugrundstücke werden ermöglicht

Nach einem Ortstermin am 23. Oktober kam man allerdings zu dem Ergebnis, dass drei weitere Bauflächen ausgewiesen werden können und damit doppelt so groß gebaut werden kann. Einzige Bedingung: Die Fläche an der Einmündung des Sakererwegs bleibt unverbaut. „Sie ist als Grünland ohne Baumbestand zu erhalten“, schreibt Eichacker den Kreisräten als Tischvorlage, „um den Blick in die Landschaft weiter zu erhalten“. Eine kleine Feuchtfläche in diesem Bereich solle wenn möglich aufgewertet werden. Alle Bauvorhaben müssen einen Freiflächenplan enthalten.

Wenn „wichtige Sichtbeziehungen erhalten bleiben und ökologisch wertvolle Elemente geschützt werden“, dann dürfte einer Bebauung der beiden Grundstücke am Osterberg mit fünf Wohnhäusern nichts mehr im Wege stehen. Eine nachgereichte Ergänzungssatzung der Gemeinde macht dies nun möglich. Doch klar wurde auch, dass eine solche Bebauung in einem Landschaftsschutzgebiet heute nicht mehr möglich wäre. Miesbachs grüner Landrat Wolfgang Rzehak:

So eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet wird es in meiner Amtszeit nicht mehr geben.

Vor dem Plenum sprach Eichacker von einer „Altlast“, die hier vorliege, denn der Beschluss sei vor 25 Jahren gefasst worden. Denn heute würde der Landschaftsschutz höher bewertet werden.

„Keine Sternstunde“ des Kreistags

Kreuths Bürgermeister Josef Bierschneider (CSU) bemängelte das Timing. „Wenn diese Stellungnahme des Landratsamts schon im Juli vorgelegen hätte, wäre es nicht zu dieser großen Verärgerung im Kreistag gekommen“. Hier handele es sich nun um eine „Gesamtlösung“, so Eichacker, darüber hinaus könne nun nicht mehr über Jahre angrenzende Flächen „scheibchenweise“ zugebaut werden.

„Wenn sich in Gmund kein Widerstand regt“, meinte Martin Walch, SPD-Gemeinderat in Kreuth, fast resignierend, „dann ist das nicht mehr unsere Sache“. Noch sei nicht bekannt, schlug Robert Wiechmann (Die Grünen) in die gleiche Kerbe, „ob Gmund die Ergänzungssatzung ausreizen wird.”

Hier der Plan zur Erweiterung der Bauflächen am Osterberg - Die eingerahmten Grundstücke am Osterberg sind nach Süden ausgerichtet und liegen zwischen den Einmündungen des Sakerer- und des Gütlerwegs / Quelle: Landratsamt Miesbach
Hier der Plan zur Erweiterung der Bauflächen am Osterberg – Die eingerahmten Grundstücke am Osterberg sind nach Süden ausgerichtet und liegen zwischen den Einmündungen des Sakerer- und des Gütlerwegs / Quelle: Landratsamt Miesbach

Zwischenruf: „Du kennst doch Preysing“. Der so angesprochene Rathauschef schwieg beharrlich. Ziemlich unwohl war Michael Lechner (FWG) in seiner Funktion als Kreisrat: „Mich befällt großes Unbehagen“, denn einem normalen Bürger sei dieser Hickhack nicht mehr zu vermitteln, „es war heute keine Sternstunde für unsere Gremien.”

Als Kompromiss wurde vereinbart, wie vereinzelt gefordert, die künftige Bebauung des Osterbergs der Regierung von Oberbayern zur rechtlichen Prüfung vorzulegen. Doch Rzehak machte auch deutlich, was er von diesem Schritt hält: „nichts, denn wir werden keine konkrete Aussage bekommen“.

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