Muttertiere erlegt: Abschuss ohne Folgen

Drei führende Muttertiere wurden bei einer Drückjagd am 14. November vergangenen Jahres erlegt. Ein eindeutiger Jagdfrevel, sagten Jäger. Doch die Staatsanwaltschaft stellte am 16. Juni die Ermittlungen gegen zwei Schützen ein. Begründung: kein Tatnachweis. Für die Jäger im Landkreis ein Skandal.

Der Abschuss eines Muttertieres gilt als besonderer Jagdfrevel.
Wurde Jungtieren bei einer Drückjagd die Mutter genommen?

Im Gebiet zwischen Tegernsee und Schliersee waren zum Tatzeitpunkt zehn Jäger bei bestem Büchsenlicht unterwegs. Angesagt war eine Drückjagd, bei der das Wild mit Treibern und Hunden aufgestöbert und vor die wartenden Jäger getrieben wird. Doch als die Jagd abgeblasen wird, ist das Entsetzen groß: Unter den zehn Stück Rotwild und zwei Rehen sind auch drei Alttiere. Hier bestehe der Verdacht, „dass es sich um zwei führende Stücke gehandelt haben könnte“, schrieb damals der Schlierseer Forstbetriebsleiter Stefan Pratsch am 23. November in einem offenen Brief, mit dem er sich „von einer Duldung solcher etwaigen Verstöße distanziere“.

Ermittlungen eingestellt

Sollte der Vorwurf zutreffen, wäre „in Kauf genommen worden, dass die nun verwaisten Kälber vom Rudel ausgestoßen werden und Gefahr laufen, zu kümmern“, befürchtete Pratsch. Bestätigt wurde der Jagdfrevel von Beteiligten. Es folgte eine Strafanzeige. Vernommen wurden die Zeugen von der Polizeiinspektion Miesbach. Dort ist man fachkundig. Die Leiterin der Inspektion, Katharina Schreiber, ist passionierte Jägerin, ebenso ihr Mitarbeiter, der seine Jagdkollegen befragte.

Anzeige

Nach Informationen der Tegernseer Stimme, die von der Staatsanwaltschaft weder bestätigt noch dementiert wurden, leitete die Ermittlungen in München Staatsanwalt Sven Caspers. Er wird nun zur Zielscheibe für den Unmut der Jäger, nachdem das Verfahren gegen die (beiden) Schützen, zwei hochrangige Beamte, niedergeschlagen wurde. „Die Ermittlungen gegen beide Beschuldigten wurden eingestellt, da ein Tatnachweis nicht geführt werden konnte“, erklärt Staatsanwalt Ken Heidenreich auf Nachfrage.

„Ein erforderlicher Sorgfaltspflichtverstoß, das heißt, dass ein Schuss auf ein kälberführendes Alttier abgegeben wurde, ist nicht nachzuweisen. Für die Beschuldigten war unter anderem nicht vorhersehbar, dass das von ihnen erlegte Tier kälberführend war. Die Schussabgabe erfolgte auf eine Gruppe von Alttieren ohne Kälber, auch nach der Jagd wurden keine verwaisten Kälber im Revier festgestellt.“ Dabei soll der dritte Jäger sein Versehen schnell eingeräumt haben.

„Jagdliche Inkompetenz schreit zum Himmel“

Diese Einstellung des Verfahrens sei eine Zumutung, heißt es nun aus beteiligten Jägerkreisen. Sie bemängeln die jagdliche Kompetenz des Ermittlers. Es gebe eindeutige Zeugenaussagen, dass führende Muttertiere erlegt worden seien. Der Vorfall sei bewiesen, denn er habe stattgefunden. „Es war auch damit nachzuweisen, weil den Muttertieren noch Milch aus den Eutern lief“, sagt ein Jagdteilnehmer aus dem Landkreis. Der jagdliche Sachverstand, der offenbar dem Ermittler in München fehle, sage einem, dass in einem Rudel immer Kälber dabei sind.

„Es waren drei Stück Rotwild. Auf das erste schoss auch der erste Schütze, was dieser bei der Vernehmung auch eingeräumt hat“, so ein Jagdexperte. „Und das erste Tier im Rudel ist immer das Muttertier. Hier war unglaublich viel jagdliche Inkompetenz bei den Ermittlungen am Werk. Dies schreit zum Himmel.“ Der Jagdleiter habe auch zu Beginn der Treibjagd verdeutlicht, was geschossen werden darf und was nicht. Unglaublich sei, was da bei der Staatsanwaltschaft in München abgehe.

Ist ein Jäger ohne Jagdschein straflos davon gekommen?
Der Abschuss von Muttertieren ist eine Straftat. / Archivbild

Manche Jäger fragen sich, wie gründlich eigentlich die zuständige Polizei in Miesbach ermittelt hat. „Hier liegt der Verdacht nahe“, beklagt ein bekannter Jäger im Landkreis, „dass wir uns von der Rechtsstaatlichkeit verabschieden.“

Er fragt, wo die Aussagen der Zeugen blieben, die beobachtet hatten, dass beim Aufbrechen die Tiere mit Gesäuge in Milch standen. Jeder Jäger wisse, dass er die zur Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht erlegen dürfe. Die Begründung der Einstellung lasse vermuten, dass diese ohne die Bewertung eines fachkundigen Waidmannes stattgefunden habe. Denn das Erlegen von Muttertieren sei immer noch eine Straftat.

Richterin rügt Münchner Ermittler

An der Rechtmäßigkeit der Einstellungsverfügung zweifelt auch die Jägerin und pensionierte Richterin Annemarie Schwintuchowski. „Da die drei Jäger mit Sicherheit nicht auf einem Haufen, sondern vielmehr verteilt im Gelände standen, ist es völlig ausgeschlossen, dass alle drei “in eine Gruppe Alttiere” (Heidenreich) geschossen haben. Ich denke, dass bei einer solchen “bewegten” Jagd die Alttiere sich nicht so als Gruppe präsentieren, dass sie von drei verschiedenen Jägern beschossen werden können“, erläutert die jagende Juristin.

„Im übrigen wäre ja wohl die Gruppe nach dem ersten Schuss nicht wie angenagelt stehen geblieben, um die beiden anderen Schüsse noch zu ermöglichen. Und dass alle drei Jäger zeitgleich geschossen haben, dürfte mangels entsprechender Absprachemöglichkeit ebenfalls in den Reich der Sage verwiesen werden können“. Was die Juristin ausspricht, ist sowohl eine ziemliche Schelte für den Münchner Ermittler, als auch für die Polizeiinspektion Miesbach.

Die Begründung der Staatsanwaltschaft könne nicht zutreffen, so Schwintuchowski, da wissentlich ein führendes Muttertier erlegt wurde. „Was die Staatsanwaltschaften gerade im Bereich des Jagdrechtes unterlassen, grenzt an Rechtsbeugung. Es ist auch mit fachlichem Nichtwissen nicht zu entschuldigen.“

Wenn die Staatsanwaltschaft München nun auch die Aktendeckel des Falles schließt, so bleibt doch der bittere Beigeschmack eines erneuten Falles von „Miesbacher Filz“, wie ihn ein hoher kommunaler Amtsträger schon im März bezeichnete. Vieles deutet jetzt darauf hin, dass der Mann wohl recht hatte.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner