“So stelle ich mir die Solidarität nicht vor”

Seit mehr als einem Jahr gibt es im Tal Streit um Anteile an Wiessees Spielbankabgabe. Jetzt nimmt Tegernsees Bürgermeister Johannes Hagn gegenüber der TS Stellung zu der Klage der anderen Gemeinden. Dabei stellt er fest, dass die Solidarität im Tal auf Gegenseitigkeit beruhen muss.

Johannes Hagn gibt Stellung zur Spielbankabgabe.
Johannes Hagn nimmt Stellung zur Spielbankabgabe. / Foto: ZDF

Es geht um viel Geld. 28 Millionen Euro hatte die neue Spielbank Bad Wiessee 2005 gekostet. Doch allein 2014 warf das Kasino 18,5 Millionen Euro für den Freistaat ab. Davon zahlte er Bad Wiessee neben der Miete auch eine Abgabe von 15 Prozent der Erträge, für 2014 waren dies knapp 2,8 Millionen Euro.

Nach einer Vereinbarung von 1977 wurden jedoch auch die Nachbargemeinden an den Einnahmen beteiligt. Doch seit das Finanzministerium im Februar vergangenen Jahres angefragt hatte, ob es Tegernsee und Rottach-Egern 2015 je 100.000 Euro, Kreuth und Gmund je 50.000 Euro ausbezahlen soll, stoppt die Auszahlung. Denn Wiessees Bürgermeister Peter Höß hatte entdeckt, dass versäumt wurde, die Nachbargemeinden an den Kosten zu beteiligen.

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“Keine Gewinnbeteiligung”

Höß will das Geld lieber zurückhalten, bis die Nachbarn ihren Anteil an den Baukosten abgestottert haben. Höß im Januar gegenüber der Tegernseer Stimme: „Kein Baukostenzuschuss, keine Gewinnbeteiligung.“ Die anderen Gemeinden klagen jedoch jetzt dagegen. Hagn, als Wortführer seiner betroffenen Tal-Kollegen, erklärt nun, dass es sich bei der Klage um eine „rein juristische Maßnahme“ handeln würde.

Da der Bau der Spielbank über entsprechende Mieteinnahmen finanziert werde, könne er das Ansinnen nach Beteiligung an den Baukosten nicht nachvollziehen. „Deshalb habe ich“, so Hagn, „dem Tegernseer Stadtrat empfohlen, hier nicht nachzugeben“. Tegernsees Rathauschef rechtfertigt sich damit, dass das Schreiben des Finanzamts für Körperschaften in München vom November 2014, in dem die Spielbankabgabe ausgesetzt wurde, mit „keiner Rechtsbehelfsbelehrung versehen“ war.

Juristenstreit

„Fraglich ist nun, ob das Schreiben des Finanzamts als Verwaltungsakt zu werten ist“, lässt Hagn nun prüfen, „sollte dem so sein, ergäbe sich eine Rechtsbehelfsfrist von einem Jahr. Um hier nicht in eine Verjährung zu geraten, musste noch innerhalb eines Jahres vorsorglich Einspruch eingelegt werden“. Beklagter sei das Finanzamt München Abteilung Körperschaften, somit der Freistaat Bayern. Hagn:

Die Klage ist dann bereits erledigt, wenn das Gericht zum Ergebnis kommt, dass es sich bei dem Schreiben nicht um einen Verwaltungsakt handelt.

Er hält es auch für möglich, dass die Entscheidung ohne öffentliche Verhandlung ergeht. Der eigentliche Knackpunkt der Klage sei, dass Bad Wiessee behaupte, die Vereinbarung von 1977 bis zum Neubau einer neuen Spielbank sei befristet gewesen. „Aus den mir vorliegenden Unterlagen wurde dies jedoch seitens der Stadt Tegernsee stets in Abrede gestellt.”

Weiter sei festzuhalten, dass ohne das Zutun der Gemeinden Rottach-Egern und Tegernsee in Bad Wiessee wohl keine Spielbank gebaut worden wäre. “Es hätten auch Tegernsee oder Rottach-Egern zum Zug kommen können, beziehungsweise keine der drei Gemeinden“, entgegnet Hagn dem Ansinnen von Höß.

Keine Solidarität

Fakt sei, dass Tegernsee seinen damals gestellten Antrag auf Spielbankkonzession zurückgenommen habe. „Rottach-Egern hat von einer bereits vorbereiteten Antragstellung Abstand genommen. Die Beschlussbuchauszüge sind hier eindeutig“, erklärt Hagn.

„Den Bürgern der Stadt Tegernsee sind deshalb erhebliche Einnahmen zugunsten der anderen Gemeinde nicht zugeflossen. Erwähnenswert ist auch noch, dass die Gemeinden Gmund und Kreuth aus Gründen der Solidarität einen Anteil aus unserem Teil der Abgabe erhalten haben“.

Laut ursprünglicher Vereinbarung von 1951 habe der Gemeindeanteil von Bad Wiessee ursprünglich nur 50 Prozent betragen. Dieser sei über die Jahre zu Lasten der anderen Gemeinden zwischenzeitlich auf über 90 Prozent gewachsen. Hagn: „So stelle ich mir die Solidarität im Tegernseer Tal allerdings nicht vor.“

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