
Ergänzung vom 20. November / 11:09 Uhr
Ausnahmen bestätigen ja bekanntlich die Regel. So auch in Tegernsee, wo ein Antragsteller nun quasi in zweiter Reihe bauen darf. Und dass obwohl die Frage der Straßenerschließung bis dato nicht geklärt ist.
Dabei geht es um eine mehrfach vom Tegernseer Bauausschuss behandelte Bauvoranfrage für die Neureuthstraße. Zunächst hatten die Stadträte das Vorhaben abgelehnt. Doch ein vom Bauherrn beauftragter Rechtsanwalt hat das Landratsamt nun doch noch überzeugen können. [Weiterlesen...]



































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