Mittwoch, 22. Mai 2013

Warum Vereine und Privatpersonen unwissentlich gegen Recht verstoßen

Urheberrecht: Sind Sie auch ein “Verbrecher”?

Ist von der Urheberrechtsdebatte die Rede, wird oft von Musikpiraten, illegalen Filmdownloads und verarmten Schriftstellern gesprochen. Medienwirksam werden Verfahren gegen sogenannte Filesharing-Plattformen ausgeschlachtet. Pirate Bay, Kino.to, Megaupload.

Warum uns das im Tegernseer Tal betrifft? Weil der nächste “Verbrecher” der TSV Bad Wiessee sein kann. Oder das Gymnasium Tegernsee. Oder jeder Einzelne von uns.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Wir sind nicht für eine komplette Abschaffung des Urheberrechts. Wir sind nur dafür, dass das Thema breiter diskutiert wird, weil es eben gerade kein Thema ist, das nur “Verbrecher” betrifft.

Die Realschule Gmund hat laut Aussage alle Verlage um Erlaubnis für die Verbreitung der Presseartikel gefragt.

Es ist keines der Themen, bei denen der berühmte “unbescholtene Bürger” keine Angst zu haben braucht. Sprechen wir über das Urheberrecht, sprechen wir über ein Recht, das jedem Einzelnen, vor allem denen, die das Internet nutzen, jeden einzelnen Tag zig Mal begegnet. In den meisten Fällen, weil man es gerade unwissentlich verletzt.

Sie denken, wir übertreiben? Hier ein Beispiel:

Also, wenn das so weitergeht, können wir Everyday Feng Shui bald dicht machen. Flatterte uns doch am Dienstag ein Schreiben der “Rechtsanwälte für Kultur und Entertainment” Schoepe, Fette, Pennartz, Reinke ins Haus. Die für Abmahnungen im Zusammenhang mit Karl-Valentin-Sprüchen einschlägig bekannte Münchner Rechtsanwaltskanzlei vertritt Frau Anneliese Kühn, die Enkelin und alleinige Rechtsnachfolgerin des “national wie international bekannten Komikers und Autors” Karl Valentin.

Karl Valentin, dessen bürgerlicher Name Valentin Ludwig Frey lautet, verstarb am 13.11.1948. Da das Urheberrecht erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt, hat Frau Kühn noch bis zum Jahre 2018 das Recht, ihre Ansprüche auf bewährte Weise geltend zu machen.

Es ging dabei um einen Spruch von Karl Valentin, der auf der Webseite von “Everyday Feng Shui” zitiert wurde. Zwölf Wörter lang. Das macht 891,31 Euro sofort oder ein Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang. 

Das Schöne an dem Beispiel? Schon alleine das Beispiel, also das Zitat aus dem Feng-Shui-Blog, könnte die Tegernseer Stimme wiederum einiges an Abmahngebüren kosten, weil wir es einfach kopiert hätten. Jetzt denken wir aber, dass der Feng-Shui-Blog sich eher darüber freut, dass wir ihn als Beispiel ausgewählt haben, weil wir ihm so ja auch einige neue Leser über die Links auf seine Webseite schicken. Logisch, oder?

Empfehlungen auf Facebook sind urheberrechtliche Grauzone

Und genau da hört leider das, was wir im allgemeinen Verständnis heute als Logik bezeichnen, auf. Machen Sie, liebe Leser, beispielsweise andere darauf aufmerksam, dass wir hier einen guten Artikel geschrieben haben, indem Sie auf Facebook darauf verlinken, dann freut uns das. Wir bekommen mehr und neue Leser.

Rechtlich haben Sie damit (und durch den kurzen Textauszug, der auf Ihrem Facebook-Profil erscheint) aber theoretisch unser Urheberrecht verletzt, und wir könnten Ihnen über unseren Anwalt eine Rechnung schicken.

Unsere Gedanken, unsere Wörter, unser Recht. So sieht es das Urheberrecht, das noch aus der Zeit stammt, als Sie zur Verbreitung unseres Artikels selbst die Druckerpresse hätten anschmeißen müssen.

Selbst das Zitatrecht würde Ihnen in dem Beispiel nicht viel nutzen, weil sie dafür mindestens das Dreifache oder besser noch das Vierfache an Text selbst geschrieben haben müssten und unseren Textauszug nur als Zitat zur Untermauerung Ihrer aufgestellten These benutzen dürfen. Zugegeben, wegen eines Links in Facebook wurde unseres Wissens nach noch niemand abgemahnt. Rechtlich sicher fühlen sollte sich deswegen aber auch niemand.

Auch Vereine und Schulen brechen das Urheberrecht

Ganz anders und rechtlich in keinerlei Grauzone ist dagegen alles das, was viele Vereine, Schulen und Einzelhändler bei uns im Tal tagein, tagaus machen: Zeitungsartikel einscannen, die darauf verweisen, dass über das letzte Sommerfest, die letzte Sportveranstaltung oder die letzte Verkaufsaktion berichtet wurde.

Oft wird zwar die mündliche Erlaubnis der Zeitung eingeholt. Oft aber eher allgemeingültig oder in Form eines Gewohnheitsrechts. Eine schriftliche Zustimmung der Zeitung werden die wenigsten haben. Meistens wird es ganz selbstverständlich einfach gemacht. Es geht schließlich um den eigenen Verein, über den da berichtet wird, oder um das Porträt über den eigenen Laden.

Die SGT freut sich über die Würdigung der Presse. Ob um Erlaubnis für den eingescannten Artikel gefragt wurde? Unklar.

Rechtlich sind das aber ganz ohne Frage Urheberrechtsverletzungen, die richtig teuer werden können. Selbst das Bild, auf dem nur Sie zu sehen sind, gehört der Zeitung, wenn diese Sie fotografiert hat. Sie dürfen “Ihr” Bild noch nicht mal in Facebook hochladen.

Teilen gehört heute zum digitalen Alltag

Beispiele dazu gibt es inzwischen Tausende: Musiker, die dafür abgemahnt werden, weil sie Rezensionen ihrer eigenen Alben auf der Webseite stehen haben. Schriftsteller, die für Buchrezensionen ihrer eigenen Bücher verklagt werden. Vereine, die Bilder ungefragt verwenden. Privatpersonen, die für Zitate aus Zeitungsartikeln auf ihren Blogs teure Schreiben vom Anwalt bekommen.

In heutigen Zeiten, in denen das digitale Teilen für viele von uns zum Alltag gehört, ist darum auch fast jeder vom Urheberrecht betroffen. Für uns alle ist das schön, weil wir mehr mitbekommen, weil wir nicht für jeden einzelnen Artikel Geld bezahlen müssen.

Für Unternehmen und Verlage, egal ob Musik- oder Presseverlage, ist das aus ihrer Sicht weniger gut. Denen geht dadurch Geld verloren. Vor allem im Vergleich zur schönen, alten Zeit, als Zeitung noch gedruckt und Musik auf CDs gepresst werden musste und jeder Einzelne dafür viel Geld bezahlen musste.

Die momentan geführten Debatten sind aus dem Grund auch meist bestimmt von den Rechteinhabern, wie den Zeitungsverlagen, die über diese Themen berichten.

Die auf den ersten Blick einfache Übernahme des bestehenden Urheberrechts in das digitale Zeitalter hätte allerdings verheerende Folgen für jeden Einzelnen von uns. Vieles von dem, was heute im Internet als ganz normal erachtet wird, wäre damit, noch mehr als heute, mit hohen Geldstrafen verbunden. Teilen von Information würde damit fast unmöglich.

Das Urheberrecht muss sich der Lebensrealität anpassen

Einen ersten Ausblick geben die “Lizenzen”, die heute mit eBooks oder Musik erworben werden. Ein Buch oder eine CD an den Nachbarn verleihen? Ginge es nach den Rechteinhabern, wäre das in Zukunft annähernd unmöglich. Ihr Buch haben Sie für Ihren eReader gekauft. Ihre CD für Ihren Computer oder MP3-Player. Wollen Sie es verleihen, müssen Sie bitteschön das komplette Gerät verleihen – nur das “Digitale” verleihen geht nicht.

Im alten Denken wäre das so gewesen, als ob Sie entweder Ihr komplettes Bücherregal oder die ganze Stereoanlage verleihen, oder eben gar nichts. Nur weil es der “Rechteinhaber” so möchte. Dass das keinen Sinn macht und an der Lebenswirklichkeit vorbeigeht, ist dabei unwichtig.

Hierfür Lösungen zu finden, ist die Aufgabe einer Neuregelung des Urheberrechts. Wie zum einen die Rechte der Urheber, zum anderen aber auch der den Nutzern logisch erscheinende Umgang mit dem gekauften Eigentum.

Das Gleiche gilt auch mit Ihren Entdeckungen beim Stöbern und Lesen im Internet und wie damit umgegangen wird. Oder ganz platt gesagt: Es geht darum, ein Urheberrecht zu definieren, das sich an der aktuellen Lebensrealität der Gesellschaft orientiert, anstatt die Lebensrealität den Geschäftsmodellen der Urheber anzupassen.

Moderation von Kommentaren

Die Moderation liegt bei der Redaktion. Für uns steht fest: Kritische Diskussionen sind erwünscht, persönliche Beleidigungen hingegen werden entfernt. Wie wir moderieren steht in der Netiquette.

  • Urheberin

    Liebe Redaktion,

    wie soll denn bitte “digitales Verleihen” funktionieren? Entweder man verleiht ein Buch oder eine CD und erhält sie (hoffentlich) nach einiger Zeit wieder zurück. Oder man macht eine illegale Kopie (von Musikdateien oder einem eBook) und verschenkt diese. Diese Kopie wird man kaum jemals wieder zurück erhalten – warum auch. Man hat ja selbst das Original behalten. Und der Freund hat ein neues Original erhalten, unentgeltlich natürlich. So können ganze Schulkassen, Schulen, Täler, Dörfer, usw.davon kostenlos profitieren, wenn nur einer ein Original erwirbt – und zwar mit einem simplen Klick. Der Urheber (Musiker, Autor) schaut in die Röhre. Um Euch zu zitieren: Dass dabei die Künstler langsam vor die Hunde gehen, weil sie nichts mehr verdienen, ist unwichtig. Oder?

    • http://www.tegernseerstimme.de Tegernseer Stimme

      Hallo Urheberin,

      guter Punkt, den Sie ansprechen. Die Herausforderung hat man bereits vor 35 Jahren bei Kassetten gelöst, mit denen man ohne Probleme Musikstücke aus dem Radio mitschneiden, weiterkopieren und auch verleihen konnte.

      Auch damals gab es übrigens die Diskussion, dass “die Künstler vor die Hunde gehen.” Es hat aber scheinbar geklappt, ohne dass man einen nicht unerheblichen Teil der Gesellschaft und vor allem der heranwachsenden Jugend kriminalisiert. Das passiert allerdings seit etwa 2005 immer stärker und ist zumindest diskussionswürdig.

      Eine Verschärfung des Urheberrechts, wie derzeit angeregt, wird auf alle Fälle keine Urheber (Autoren, Musiker, etc.) begünstigen sondern die, die für das Recht “bezahlen”. Im Falle von freien Redakteuren beispielsweise auch noch mehr schlecht als recht. Und das sind die großen Verlage.

  • Tobias Schreiner

    Digitale Ausleihverfahren funktionieren bislang (leider) nur innerhalb geschlossener Systeme. Dort allerdings sehr unkompliziert, wie man am Beispiel von Amazons Kindle in den USA sehen kann:

    http://www.kindle-tipps.de/kindle-buecher-verleihen/
    http://gefahrgutblog.de/2012/06/13/kindle-bucher-ausleihen-digitale-buchereien/

    In Deutschland gibt es das Verfahren leider noch nicht. Ähnliche Verfahren währen z.B. auch innerhalb von iTunes denkbar, wenngleich Apples Geschäftsmodell wohl eher drauf basiert, dass die Leute kaufen statt zu leihen.

    Eine einfache Lösung für die ganze Problematik wird es so schnell wohl nicht geben. Aber eine Illusion darf man sich auch nicht machen: Jugendliche haben noch nie viel Geld für Originale ausgegeben; vor 30 Jahren haben sie Kassetten überspielt, vor 15 Jahren CDs gebrannt und heute schubsen sie eben MP3-Dateien hin und her. Alle diese Verfahren waren und sind übrigens genau aus dem Grund mit einer GEMA-Abgabe belegt, die gerade für USB-Sticks und ähnliche Geräte heftig (um 2000%) angezogen wurde:

    http://www.chip.de/news/GEMA-Gebuehren-USB-Sticks-werden-deutlich-teurer_56009611.html

    Ich glaube, dass Apple und Amazon genau den richtigen Weg gegangen ist, den viele andere Inhaltsanbieter verschlafen haben: Die Inhalte müssen maximal einfach (also mit einem Klick) gegen verhältnismäßig kleine Beträge abrufbar sein (0,99 Cent pro Titel). Dann wird kaum jemand, der sein eigenes Geld verdient, Zeit in dunklen Vertriebskanälen verschwenden, um dann qualitativ schlechte, womöglich virenverseuchte Kopien herunterzuladen. Ich sehe das an mir selbst: Seit es Stern und Spiegel als Ein-Klick-Download für Tablet-PCs gibt, kaufe ich die Publikationen häufiger als früher am Kiosk. Weil es so einfach ist und verlockend: Da kommt am Sonntag früh eine Mail: Möchtest du den aktuellen Spiegel heute schon lesen – klick hier. So muss das sein und dann ist es auch in Ordnung, wenn es ein paar Euro kostet.

    Die Verlage sollten sich also lieber damit beschäftigen, einfach zugängliche Vertriebskanäle für digitale Inhalte zu schaffen und die Preise niedrig zu halten statt sich damit aufzuhalten, Jugendliche zu kriminalisieren, die genau das tun, was Jugendliche seit der Erfindung der MC immer schon getan haben…

    • Michael Wendt

      Und genau diese Appstore-Verkäufe, und seien sie noch so billig, halte ich für einen Skandal. Kaufe ich Schrott, kann ich ihn nicht zurückgeben. Kaufe ich gute Sachen, kann ich sie nicht weitergeben, wenn ich sie mal nicht mehr benötige – zum Beispiel, wenn ich Alben nicht mehr hören will.

  • Urheber

    Hallo Tegernseer Stimme,

    der Käufer erwirbt nicht “gekauftes Eigentum”, wie Sie behaupten, sondern die Nutzungsrechte.
    Wenn jemand ein Taxi für eine Fahrt nutzt, hat er damit nicht das Fahrzeug erworben.
    Wer dafür bezahlt, einen Film zu sehen, ist nicht gleich Eigentümer des Filmes.

    Es wäre der Diskussion auch dienlich, das Verteilen von Musikkassetten auf dem Schulhof an Freunde nicht mit dem Bereitstellen von Filmen, Musikstücken, Romanen etc. per Mausklick für Milliarden von Menschen gleichzusetzen.

    Es hat sich eingebürgert, vom “Kriminalisieren” von Nutzern zu sprechen.
    Jemanden “kriminalisieren” bedeutet, dass unbescholtene, passive Bürger von jemandem ins Unrecht gesetzt werden. Ganz ohne deren eigenes Zutun.
    Das ist aber nicht der Fall. Mitbürger, die illegale Downloads betreiben, setzen sich selbst ins Unrecht. Wenn sie jemand “kriminalisiert”, dann sind sie das selbst.

    Wie Sie auf Abmahnseiten sehen können, handelt es sich übrigens z. B. bei illegal herunter geladenen Filmen zu 95% um Pornos – um auch mal ein Schlaglicht auf das zu werfen, was sich unter dem allseits beschworenen Recht auf “Information” und den “Zugang zu Wissen” (zumindest aktuell) verbirgt.

    Vielleicht könnten Sie diese Aspekte in einer etwas objektiveren Berichterstattung beim nächsten Mal mehr berücksichtigen – in Ihrem Sinne von “Teilen von Information”.

    Grüße an den Tegernsee

    • Thomas

      Das Problem mit der Kriminalisierung ist die entstandene Rechtslage, welche nicht vom Baum gefallen oder nach moralischen Maßstäben erarbeitet wurde, sondern von Lobbyisten einiger weniger Verlage und Konzerne eingebracht wurde. Das sieht man auch schön am neuen “Leistungsschutzrecht”, welches Rechtlich ein Totalschaden für jeden Blog ist.

      Wenn eine Verwandte von Loriot etwa gegen die Darstellung einer Briefmarke mit ihm auf Wikipedia klage, kann es kaum um verletzte Persönlichkeitsrechte gehen, oder darum das der Zeichner der Briefmarke sein Werk nicht in der Öffentlichkeit sehen will. Im Geiste der wahren Urheber wie Loriot oder Valentin ist so ein Vorgang keinesfalls.

      Es wird tatsächlich kriminalisiert, und zwar schon dadurch das künstlich Verbrechen aufgebaut und überhöht werden, obwohl die meisten Vorgänge juristisch auf der selben Ebene wie “Parken ohne Ticket” stehen.

      Natürlich gibt es auch Extremfälle wie “Kimble” der durch kino.to absurd Reich geworden ist und definitiv bestraft gehört. Diese Fälle passieren aber nur weil die Rechteinhaber durch ihre eigene Haltung keine attraktiven Angebote entstehen lassen, und die Lücken von schattigen Geschäftemachern ausgefüllt wird.

      Leider werden Diskussionen um das Urheberrecht immer auf zwei Parteien verkürzt, den “Urhebern” und den “Nutzern” – tatsächlich gibt es aber eine dritte Partei, die “Verwerter”. Und die sind das eigentliche Problem, weil sie die Lobby für die Rechtslage bilden und ein Geschäftsmodell verfolgen das im 21. Jhd. veraltet ist. Es ist eben deutlich leichter eine Datei zu vervielfältigen als eine Schallplatte oder ein Buch.

      Denn die Verwerter verfolgen gar nicht die Interessen Ihrer Urheber, im Gegenteil sie schaden Ihnen. So plant etwa die GEMA die Abgaben auf Medien wie SD-Karten für Kameras um 1950% anzuheben,und die Gebühren für Diskotheken um 400-2000% was diese existenziell trifft. Von Youtube etwa will man für jeden Video-Stream ein vielfaches davon sehen was Youtube damit umsetzt, zumal die Seite sowieso defizitär läuft für Google. Im Gegenzug profitieren von den Einnahmen der GEMA nur knapp 3000 Personen während 90% der Mitglieder mehr einzahlen als sie erhalten.

      Es gibt zahlreiche Baustellen die dringend reformiert gehören, und zwar in die Gegenrichtung dessen in die es die letzten Jahrzehnte lief. Dabei müsste die Diskussion schon an den Begriffen “Raubkopie” und “Geistiges Eigentum ansetzen, die beide ein Oxymoron sind.

      • Informierter

        schöner beitrag! nur um missverständnisse zu vermeiden: herr kimbel hatte nichts mit kino.to zu tun – zumindest nicht direkt. was aber das beispiel nicht schmälert, vielmehr können beide als einzelne beispiele genommen werden.

        • Thomas

          Stimmt, Kimble war ja Megaupload! Da gibts ja Pikanterweise Emails zwischen denen und mehreren großen Studios welche quasi darum bettelten Ihre Filme bei Megaupload einstellen zu dürfen weil sie ihr “Produkt” lieber in Top-Qualität dann als Wackelvideo “raubkopiert” sehen wollten.

    • Marc B.

      “der Käufer erwirbt nicht “gekauftes Eigentum”, wie Sie behaupten, sondern die Nutzungsrechte.” Das ist falsch. Natürlich hätten die Anbieter es gerne so, aber der EuGH hat kürzlich in der “UsedSoft”-Entscheidung festgestellt, dass sich auch beim Download die urheberrechtlichen Ansprüche “erschöpfen” und danach nur noch dem Käufer die Entscheidung über die weitere Verwendung zusteht. Es ist noch nicht völlig klar, wie diese Entscheidung auf so genannte “personalisierte Vervielfältigungsstücke” anzuwenden ist. Aber man kann wohl voraussagen, dass eine Personalisierung nur zur Umgehung der Verbraucherrechte missbräuchlich sein dürfte.

  • :-)

    Also ich werde den Link auf diesen Artikel jetzt dennoch Teilen! Ich verstehe die Problematik für die Autoren und Verfasser, bin jedoch auch der Meinung, dass eine Verschärfung des Urheberrechts der falsche Weg ist! Ich kann mich der Meinung der Tegernseer Stimme nur anschließen, das dieses Recht einfach an die heutige Zeit angepasst werden muss.
    Also, mit dem hoffenlichem Einverständnis der Tegernseer Stimme wird der Artikel jetzt gleich auf meinem Facebook Profil zu sehen sein! :-)

    • Michael Wendt

      Problem dabei: Facebook sichert sich in diesem Moment viele Rechte. Das ist pervers. Ich teile ein Bild bei Pinterest, und die haben fortan das Recht, damit Plakatwerbung zu machen. In diesem Punkt muss das Urheberrecht sogar verschärft werden.

  • Urheber

    Hallo Thomas,

    danke für Ihre Antwort. Bis auf den Komplex der “Kriminalisierung” gehen Sie leider nicht auf mein Posting ein. Die Abmahnungen sind sicherlich “Abzocke” und die geforderten Beträge “unverhältnismäßig”.

    Ich möchte noch auf zwei problematische Dinge in Ihrer Antwort hinweisen.
    Zum einen weisen Sie den Schuld der Entstehung von illegalen Plattformen wie “Megaupload” den Rechteverwertern zu. Dieser Logik folgend ist dann auch das Mädchen im Minirock selbst Schuld, wenn jemand zudringlich wird (hätte sich eben nicht so anziehen müssen).
    Es ist sicherlich schade, dass es so wenige legale Plattformen gibt, sodass manche Nutzer sich daraus das “Recht” ableiten, sich das Gewünschte eben illegal zu besorgen.
    Es ist dann aber immer noch illegal, und dann kann es passieren, dass man “kriminalisiert” wird.

    Zum anderen möchten Sie gerne einen Keil zwischen Urheber und Verwerter treiben.
    Die Thematik ist für so ein grobes Instrument aber viel zu komplex.
    Als Romanautor sehe ich zwischen 6-12% des Buchpreises, ich könnte also leicht einräumen, dass die Verwerter zuviel verdienen.

    Aus der Praxis (und das gilt übrigens ebenso für professionell hergestellte Musik und natürlich auch Filme) kann ich Ihnen aber versichern, dass wir die Verwerter für unsere Arbeit benötigen. Das primäre Prinzip zwischen Urheber und Verwerter folgt schlicht der Arbeitsteilung – jeder der Beteiligten macht exakt das, was er am besten kann.

    Ein Verlag ist beispielsweise immer auch Dienstleister, er übernimmt Arbeiten, die er besser erledigen kann als ich (er ist dramaturgischer Ansprechpartner und Berater, Setzer, Grafiker, Marketingexperte, Vertrieb usw.).
    Daher sind Urheber und Verwerter in den meisten Fällen aufeinander angewiesen.
    Weswegen der Keil, den Sie und viele andere argumentativ nutzen möchten, sich in der Praxis als recht stumpf erweist.

    Ich kenne übrigens keinen Urheber, der gegen eine Anpassung des Urheberrechts an die digitale Wirklichkeit wäre.

    Schöne Grüße

    • Thomas

      Hallo,

      wir sollten das in zwei Themenkomplexe aufteilen. Erst mal die Schattenwirtschaft mit Inhalten, die ja durchaus ein Problem ist. Ich sehe es ungern wenn man die Welt in Schwarz und Weiß aufteilt, weil das einfach nie passt. Tatsache ist aber, das die Konzerne mit Ihren “traditionellen” Strukturen und Ansichten für ein Klima sorgen welche es der Schattenwirtschaft erst ermöglichen so erfolgreich zu sein. Da wären z.B. eine Preisgestaltung die sich am physischen Gut orientiert, obwohl am digitalen zahlreiche Kostenfaktoren wegfallen oder die Kontrollversuche über DRM, etwa auch bei E-Books. Als Autor haben sie sicher schon mal ein Buch verschenkt, versuchen sie das mal mit einem E-Book.

      Weiterhin “kocht” jeder Verwerter sein eigenes Süppchen, daher gibt es keine attraktiven legalen Komplett-Angebote. Gehen sie in einen Buchladen können sie Bücher aus zahllosen Verlagen ordern, gehen sie in eine Videothek müssen sie sich nicht darum scheren wer die Rechte zu ihrem Lieblingsfilm hält, sie müssen nur den Namen kennen. Und wenn sie das Medium nicht mehr wollen, verschenken sie es an einen Freund. Alles das ist im Digitalen gar nicht oder nur mit schweren Hürden möglich, und das obwohl es technisch um so vieles leichter wäre.

      Es ist ja auch kein Zufall das die Umsätze etwa des Musik-Angebotes von iTunes explodieren nachdem diese Hürden von dem Musiklabels größtenteils abgeschafft wurden. Buch und Filmindustrie mauern nach wie vor, genau so übrigens wie das Digitalfernsehen. Man versucht mit technischen Mitteln ein kulturelles “Problem” zu lösen, was aber in die Irre führen muss. Das alles bietet erst die Grundlage für eine Schattenwirtschaft, deren Existenz trefflich beweist das eine Nachfrage existiert.

      Nicht wenige Studien haben erwiesen das die “Raubkopierern” die Personengruppe mit dem größten Realumsatz in der legalen Industrie ist, was bei Licht auch völlig logisch ist, da diese mehr Interesse am Medium haben als der Durchschnitt.

      Zum zweiten Thema. ich bin ja völlig bei Ihnen das Verlage auch wichtige Aufgaben erfüllen. Ich freue mich auch wenn ein Buch von einem guten Lektor bearbeitet wurde, oder ein fähiger Übersetzer seine Arbeit gemacht hat, welche am Rande erwähnt meist unterirdisch bezahlt werden.

      Das Problem mit den Verlagen ist auch nicht Ihre Existenz an sich, sondern das sie auf allen Hochzeiten gleichzeitig tanzen wollen, ohne Ihr Geschäftsmodell an die Gegebenheiten anpassen zu wollen. Sie jammern auf der einen Seite über Umsatzeinbrüche bei CD-Verkäufen oder Taschenbüchern, erwähnen aber andererseits nicht das deren digitalen Umsätze mit zweistelligen Wachstumsraten regelrecht explodieren – und das trotz aller oben genannten Hürden.

      Nur beides gleichzeitig kann eben nicht wachsen. Wenn sich die Zeiten ändern kann man nicht sowohl Autos als auch Pferdekutschen mit Wachstum verkaufen, eines der Geschäftsmodelle muss zwangsläufig fallen. Sie gehen mit der Zeit, oder Sie gehen, mit der Zeit.

      Ein weiteres Problem das sie nicht direkt ansprechen aber leider zu oft existiert ist die des “angewiesen sein”. Tatsächlich sind sie aber nicht “angewiesen” sondern unterlegen, wenn sie einen “buy out” Vertrag haben, denn damit treten sie alle Ihre Rechte an den Verwerter ab. Sogar solche für Werke die sie noch gar nicht verfasst haben. Was machen sie wenn Ihr Verleger die Geschäftsleitung wechselt, und sich Ihre Werke in eine Umfeld von Machwerken wiederfindet mit denen sie keinesfalls in einen Atemzug genannt werden wollen? Was wenn ein anderer Verleger einen besseren “Deal” anbietet sie aber gar keine Verhandlungsbasis haben, weil Ihre Rechte gar nicht mehr Ihre sind.

      Es gibt Fälle, und das nicht mal wenige, wo die YouTube-Channels von Musikgruppen durch deren eigene Verwerter geschlossen wurden, weil es den Musikern untersagt ist sich selbst zu promoten. Dabei gibt es Leute die erst auf diesem Wege prominent wurden, exemplarisch etwa Justin Bieber.

      Das sie keine Urheber kennen die eine zeitgemäße Reform des Urheberrechts sind, kann ich eigentlich nicht glauben. Das offensichtlichste Beispiel etwa wäre die Wikipedia, diese wäre ohne Verzicht auf das Copyright gar nicht möglich. Es gibt sogar eine spezielle “Lizenz” für derartige Werke, die “Creative Commons Lizenz”, die sogar eine kommerzielle Nutzung regelt. Es gibt zahlreiche E-Books, häufig Fachbücher, die so durch die Autoren selbst zugänglich gemacht wurden. Es gibt zahllose Musiker die sich im Netz zu freien Plattformen zusammengefunden haben, und Ihre Musik in Kollaboration fertigen, weit abseits des Marktes.

      Im Softwarebereich wären unzählige Open-Source Programmierer zu nennen, ein Bereich der mittlerweile so viele Anhänger gefunden und Produkte erzeugt hat das selbst Großkonzerne Millionen in deren Entwicklung stecken, wissentlich das Produkt als solches gar nicht verkaufen zu können.

      Im Gegensatz dazu kenne ich keinen der ein stichfestes Argument dafür hat warum ein Lied 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers immer noch durch einen “Verwerter” geschützt sein muss. Das ist als würde der Enkel eines Architekten Gebühren dafür verlangen das jemand am Haus seiner Eltern eine Garage anbauen darf.

  • Michael Wendt

    Wie aus dem Artikel schön deutlich wird, ist die Abmahnpraxis das eigentliche Problem. Zumal die Anwälte nicht darauf aus sind, Inhalte zu schützen, sondern Kohle machen wollen. Wird dem ein Riegel vorgeschoben (zum Beispiel indem die erste Abmahnung kostenlos ist) und das Zitatrecht erweitert, ist viel gewonnen.

  • Elisabeth

    Ich hatte als Autorin meine Romane als Ebook auf CD über eine Internet verkauft und fand die Ebooks eine Woche später auf einer Downloadseite zum kostenlosen Herunterladen wieder. Da ich meine Ebooks nirgends hochgeladen habe, erstattete ich Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt wegen Urheberrechtsverletzung und hatte Erfolg. Zwei Wochen später hatte die besagte Downloadseite meine Ebooks auf ihrem Server heruntergenommen.

    • http://www.tegernseerstimme.de Tegernseer Stimme

      Hallo Elisabeth,

      das ist doch super und zeigt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.