ErgÀnzung vom 02. August / 09:11 Uhr
Teile der DriessenstraĂe, wie sie vielleicht noch der eine oder andere aus seiner Jugend kennt, gibt es in Bad Wiessee mittlerweile nicht mehr. Im Vorhof des Medical Park AuĂenhauses am KirschbaumhĂŒgel sind groĂe Teile der StraĂe renaturiert worden. So ist ist ein kleiner Park samt Teich fĂŒr Patienten der Klinik entstanden.
Umso mehr stört die Betreiber des Medical Parks scheinbar nun eine Garage und das darauf erbaute Dach, dass so gar nicht mehr ins neue Landschaftsbild passen mag. FĂŒr Fritz Niedermaier ist das etwa 25 Grad steile Garagendach bisweilen âeine optische Grausamkeit.â
Letztlich stellt rein rechtlich aber nicht die Dachneigung, sondern die Nichteinhaltung der GrundstĂŒcksgrenze ein Problem dar. Ein RĂŒckbau durch die EigentĂŒmer scheint â auch wenn die GemeinderĂ€te im April noch ein Auge zudrĂŒcken wollten – unumgĂ€nglich.

Der Gargenanbau muss mindestens verkĂŒrzt werden. Womöglich muss auch noch bei der Dachneigung nachgebessert werden.
Bauamtsleiter Helmut Köckeis erklĂ€rte bei der letzten Bauausschuss-Sitzung, dass das Hauptproblem darin bestehen, dass die mit elf Meter LĂ€nge an das Haupthaus angelehnte Garage direkt auf die GrundstĂŒcksgrenze des Medical Parks gebaut wurde. âDer Abstand zum NachbargrundstĂŒck wurde einfach nicht eingehaltenâ, so Köckeis weiter.
Damit alles rechtens sei, hĂ€tte die Klinik drei Meter der Baugrenzen auf ihrer Seite des GrundstĂŒcks ĂŒbernehmen mĂŒssenâ, machte der Wiesseer Bauamtsleiter den GemeinderĂ€ten klar und fĂŒgte an: âDazu war man aber nicht bereit.â
Dachneigung wohl in Ordnung
Die Folge: Das GebĂ€ude muss nun um zwei Meter verkĂŒrzt werden. Sonst ist es laut Köckeis im Zusammenhang der Bayerischen Bauordnung nicht genehmigungsfĂ€hig. Das bedeutet, aus elf Metern mĂŒssen nun neun werden.
Ebenfalls eine Rolle spielte wieder einmal auch die Neigung des Garagendachs. Moniert hatten die GemeinderĂ€te im April zwar eigentlich nicht die Steile des Dachs an sich, sondern dass es “genau unter die Fenster im ersten Stock des Haupthauses angebracht istâ, so Fritz Niedermaier.
In den BauplĂ€nen der Hausbesitzer sei eine ortssatzungskonforme Neigung von rund 25 Grad angegeben worden. Wie steil das Dach der Garage tatsĂ€chlich ist, darĂŒber war sich das Wiesseer Gremium allerdings nicht sicher. Daher lieĂ BĂŒrgermeister Peter Höà im Beschluss vermerken, dass das Garagendach nur dann in dieser Form bestehen bleiben darf, wenn die Tatsachen auch den PlĂ€nen entsprechen.
Die ĂberprĂŒfung soll nun das Landratsamt ĂŒbernehmen.
UrsprĂŒnglicher Artikel vom 12. April mit der Ăberschrift: “Wiessee lĂ€sst Gnade vor Ortsrecht ergehen”
Der Betreiber eines GĂ€stehauses aus der DriessenstraĂe hat bei der Gemeinde Bad Wiessee einen Antrag auf NutzungsĂ€nderung gestellt. Laut Plan sollen aus mehreren GĂ€stezimmern Ferienwohnungen enstehen.
AuĂerdem will der EigentĂŒmer eine Garage an sein Haus stellen. Doch eine Ortsbesichtigung zeigte jĂŒngst, dass der Anbau nicht nur schon steht. Sondern dass dieser auch noch geltendem Baurecht widerspricht.
âDas kann man eigentlich nicht machenâ, gibt die GĂ€stehausbesitzerin auf unsere Nachfrage reumutig zu. Sie möchte eigentlich aus 20 GĂ€stezimmern fĂŒnf Ferienwohnungen machen. Nur drei Zimmer sollen ĂŒbrig bleiben âDas kommt den WĂŒnschen unserer GĂ€ste deutlich besser entgegenâ, so die EigentĂŒmerin.
Direkt an die Nachbarsgrenze zu bauen ist nicht erlaubt
So erklĂ€rt auch Wiessees Bauamtsleiter Helmut Köckeis: âIn unserer AbstandsflĂ€chensatzung ist geregelt, dass bei Garagen, Carports und dergleichen zum NachbarsgrundstĂŒck drei Meter Platz gelassen werden mĂŒssenâ, und fĂŒgt an: âWir haben geplant diesen Abstand in der Satzung zukĂŒnftig auf 1,5 Meter zu reduzieren.â
Abgesehen davon können in Bad Wiessee jetzt schon Garagen bis zu einer NutzungsflĂ€che von 50 Quadratmeter ohne Bauantrag genehmigt werden. Einfach bauen – so wie im vorliegen Fall – ist aber eigentlich nicht drin.
Bei der ohne Antrag errichteten Garage ist nahezu gar kein Platz zum angrenzenden GrundstĂŒck vorhanden. Die Gemeinde hat laut Köckeis allerdings die Möglichkeit bei besonderen UmstĂ€nden den Bauherren von der Satzung zu befreien. Also Ausnahmeregelungen zuzulassen.
âDie Garage mĂŒsste normalerweise weg. Abgesehen davon ist sie gestalterisch unmöglichâ, so Fritz Niedermaier (FWG) auf der Bauausschuss-Sitzung am Dienstag Abend, der damit auch auf die Dachneigung des Anbaus anspielt. Maximal zulĂ€ssig seien nur 20 bis 26 Grad. Dies ist in der Wiesseer Gestaltungssatzung geregelt. Bei der Garage schĂ€tzen die GemeinderĂ€te die SchrĂ€ge auf ĂŒber 30 Grad.
Ein Kompromiss mit nachtrÀglicher NutzungsÀnderung
Klaudia Martini (SPD) schlug abschlieĂend einen Kompromiss vor: âDie Garage darf an dieser Stelle bleiben. Aber die Dachneigung muss deutlich reduziert werdenâ. Dem Vorschlag der SPD-GemeinderĂ€tin folgten auch die anderen fĂŒnf Gremiumsmitglieder. Auch der nachtrĂ€glichen NutzungsĂ€nderung wurde unter dieser Bedingung zugestimmt. Das Gremium lieĂ damit Gnade vor Recht ergehen, wie selbst Köckeis sagte.
Ăber die positive Entscheidung ist die GĂ€stehausbetreiberin mehr als glĂŒcklich, auch wenn der RĂŒckbau der Garage nach eigenen Angaben mit einigen Kosten verbunden sein dĂŒrfte. âDas Dach mĂŒssen wir dann wohl komplett entfernen und wieder neu machen.â




































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