Sonntag, 19. Mai 2013

Designerhaus und Klinik im Alpenpark werfen Leserfragen auf

Kreuth: Zweierlei Maß bei Fassaden?

Eine Frage, die sich Bürger rund um den See sicherlich nicht das erste Mal stellen: „Messen die Gemeinden in einigen Fällen mit zweierlei Maß?“

In Kreuth möchte man meinen, dass es zumindest im Fall des Designer-Hauses in der Traten und bei der Klinik im Alpenpark im Ortsteil Ringsee so ist. An der einen Stelle geht die Gemeinde gegen eine Holzfassade vor. An anderer Stelle drückt man beide Augen zu und lässt eine ortsunübliche Front durchgehen.

Die Kupferlamellen an der Klinik im Alpenpark hat der Kreuther Gemeinderat abgesegnet

Die Kupferlamellen an der Klinik im Alpenpark wurden vom Kreuther Gemeinderat abgesegnet

Im Alpenpark ist in den vergangen Monaten die Außenfassade der Klinik umgestaltet worden. So erstrahlt beispielsweise der Eingangsbereich in einem neuen gedeckten Weiß. Dieses wirkt laut Auffassung einiger Gemeinderäte allerdings eher grau, wie in einem Vororttermin festgestellt wurde.

“Weiß ist bei uns in der Satzung zugelassen”, weis Bürgermeister Josef Bierschneider. Wenngleich es hier laut dem Rathaus-Chef durchaus unterschiedliche Farbtöne gebe. Außerdem wurden an der Außenfassade neuerdings Kupferlamellen angebracht, die eigentlich so gar nicht ins Ortsbild passen wollen.

“Wie Lederhose mit Turnschuhen”

Eine Diskrepanz, zu denen einige unserer Leser eine klare Meinung haben: “Die Lamellen sind ja fast vergleichbar mit einem Oktoberfestgänger in Lederhosen, der dazu Turnschuhe trägt. Schrecklich.”

Bürgermeister Bierschneider meinte heute auf Nachfrage: “Schaut doch gar nicht so schlecht aus.” Über Geschmäcker lässt sich bekanntlich nicht streiten.

Kreuths Rathaus-Chef machte seinen Ratskollegen bereits bei der Entscheidungsfindung pro „Ausnahmeregelung“ für den Alpenpark im November 2011 klar: „Hier handelt es sich nicht um ein privates Wohnhaus, sondern um ein Klinik-Funktionsgebäude.“ Daher sei auch die diskutierte Ausnahmeregelung möglich.

Wobei die Klinik im Alpenpark auf ihrer Internetseite explizit darauf hinweist, dass das Gebäude eben kein 0815-Funktionsgebäude ist, sondern “den Charme eines oberbayerischen historischen Hauses besitzt”.

Sind manche vor dem Gesetz gleicher?

Nichtsdestotrotz sei es dem Gemeinderat durchaus gestattet, Ausnahmen bei der Ortsgestaltungssatzung zu erteilen. Zu dem entscheidenden Zeitpunkt, also Ende letzten Jahres, war übrigens die neue Ortsgestaltungssatzung gerade „druckfrisch“ beschlossen worden.

Umso mehr plädierte ein Teil des Gemeinderats darauf, hier auch nicht nachzugeben und die neu gefasste Satzung doch bitteschön anzuwenden. Eine Mehrheit im Gremium fand sich hierfür allerdings keine.

Zwar mussten die Abstände zwischen den Lamellen etwas angepasst werden. Und auch bei der Fenstergestaltung wünschten sich einige Gemeinderäte Querverstrebungen. Umgesetzt wurden letztere jedoch augenscheinlich nicht.

Beim neulich im Rathaus behandelten Fall “Designer-Haus in der Traten” handelt es sich dann eben nicht um ein Funktionsgebäude beziehungsweise um einen Gewerbebetrieb, sondern um ein Wohnhaus.

Die Holzverschalung im Erdgeschoss ist dem Gemeinderat ein Dorn im Auge

Die Holzverschalung im Erdgeschoss ist dem Gemeinderat ein Dorn im Auge

Und so ist es auch unumgänglich, dass einige Leser auf das offensichtliche Missverhältnis verstimmt reagieren: “Vor dem Gesetz sind doch alle gleich. Oder doch nicht?” meint eine Leserin und ergänzt: “Aber die einen zahlen Gewerbesteuer und andere eben nicht.”

Wenn, dann solle man doch konsequent bei seinen Entscheidungen in Zusammenhang mit der Ortsgestaltungssatzung sein, fordern wieder andere.

Architekt hat Gemeinde “hintergangen”

Im Fall in der Traten stellt sich allerdings eine etwas andere Situation dar als am Ringsee. Hier hat der Erbauer dem Gemeinderat offenbar einen anderen Fassadengestaltungsplan vorgelegt, als er diese im Nachhinein dann umgesetzt hat. Einige Verantwortliche fühlten sich dadurch wohl auf den „Schlipps“ getreten, weshalb man nun so vehement gegen die Holzverschalung der Fassade, die bis zum Boden reicht, vorgeht.

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  • Tegernseer

    Show must go on!
    Gut recherchiert…wenn man mit einem Fotoapperat durch Kreuth fahren würde ergäben sich sicher noch ein paar ungereimte Fälle…

  • Thomas

    ” …einen anderen Fassadengestaltungsplan vorgelegt, als er diese im Nachhinein dann umgesetzt hat …”

    Vielleicht hat man im Bauamt an den Plänen auch so lange herumlamentiert bis keiner mehr wusste welches der Aktuelle ist. In Marienstein ist man da “moderner” – Da hat der Bauherr eine unverbindliche Fassade in den Raum geworfen, und baut jetzt was ihm in den Sinn kommt. Ortsbild? Pah! Aber das ist ja auch kein Wohnhaus, schon klar.

  • Querdenker

    Es wäre sicher ein Wunsch der Bürger, wenn in der Umsetzung der Ortsgestaltungssatzung eine stringentere Linie erkennbar wäre. Ist bei einem Funktionsgebäude, oder Gewerbebetrieb alles erlaubt was an einem Wohnhaus verboten ist. Das Entscheidende ist doch in welcher Umgebung befindet sich das Gebäude und hier handelt es sich sicher nicht um ein Gewerbegebiet, was bereits aus dem Namen Klinik im Alpenpark erkennbar ist. Dass ein Autohaus nicht mit einer Lüftlmalerei versehen sein muss, ist verständlich. Aber so wie auf dem Bild ersichtlich, oben ein Zierbund, wie an einem alten Bauernhaus aus dem 18ten Jahrhundert und im unteren Bereich moderne Kupferlamellen. Das ist weder historische, noch zeitgenössische Architektur das ist einfach nur ein Stilbruch, den man auch nicht so leichtfertig mit der Äußerung „Über Geschmack lässt sich nicht streiten“ aus der Welt schaffen kann. Was sagt denn hier unser Kreisbaumeister dazu, oder wird der in Bezug auf Fassadengestaltung gar nicht mit einbezogen. Durch die Inkonsequenz der Gemeinden werden jedoch Präzedenzfälle geschaffen, die eine Ortsgestaltungssatzung ad absurdum führen und somit Streitereien zwangsläufig nach sich ziehen. Hier wird man den faden Beigeschmack nicht los, dass hier mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen wurde, warum auch immer.

    • Andreas Obermüller

      Den Kreisbaumeister können Sie vergessen.

      Er hat in einem “fehlerhaften und rechtswidrigen” Bescheid (lt. Richterin Dürig-Friedl) den überflüssigen 400 Quadratmeter-Steg in Tegernsee genehmigt, nachdem er zunächst dagegen war. Anscheinend ist ihm selbst seine Meinung nicht viel wert, sonst wäre er nicht so leicht von interessierten Kreisen “umzustimmen” gewesen. Manchmal muß man für seine Meinung kämpfen.

      Und da erwarten Sie, daß der Mann Impulse in Richtung Ästhetik und Stilsicherheit geben kann?

      • iswurscht

        Und täglich grüßt das Murmeltier

      • Nur mal so………….

        Da war er wieder….. hätt mich auch gewundert…..